Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die österreichische Autobahnvignette.
Wann beginnt die Gültigkeit der digitalen Vignette?
Die digitale Vignette wird erst am 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig. Diese Frist ergibt sich aus dem Konsumentenschutzgesetz, das ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vorsieht. Planen Sie Ihren Kauf daher mindestens 18 Tage vor Ihrer Reise. Ausnahme: Die 1-Tages-Vignette ist sofort ab dem gewählten Datum gültig.
Was ist der Unterschied zwischen digitaler und Klebevignette?
Die Klebevignette wird an der Windschutzscheibe angebracht und ist sofort gültig. Die digitale Vignette ist an Ihr Kfz-Kennzeichen gebunden und wird elektronisch kontrolliert. Beide kosten gleich viel. Die digitale Variante hat den Vorteil, dass sie nicht beschädigt werden kann und bei Kennzeichenwechsel übertragbar ist.
Wo gilt die Vignette in Österreich?
Die Vignette gilt auf allen Autobahnen (A) und Schnellstraßen (S) in Österreich. Ausnahmen: Einige Streckenabschnitte sind mautfrei (z.B. A1 West Autobahn bei Salzburg, A14 Rheintal Autobahn). Zusätzlich zur Vignette fallen auf bestimmten Strecken Sondermautgebühren an (Brenner, Tauern, Pyhrn, Arlberg, Karawanken).
Was passiert, wenn ich ohne Vignette fahre?
Ohne gültige Vignette droht eine Ersatzmaut von 120 Euro (PKW). Diese kann direkt vor Ort oder innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Bei Nichtbezahlung wird eine Anzeige erstattet, die Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro nach sich ziehen kann. Die Kontrolle erfolgt automatisch per Kamera.
Kann ich die digitale Vignette stornieren?
Ja, die digitale Vignette kann innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf storniert werden, sofern die Gültigkeit noch nicht begonnen hat. Die Stornierung erfolgt über den ASFINAG-Webshop oder die App. Die Klebevignette kann nicht storniert werden.
Brauche ich eine Vignette für die Durchfahrt durch Österreich?
Ja, auch für die Durchfahrt (Transit) durch Österreich benötigen Sie eine gültige Vignette, wenn Sie Autobahnen oder Schnellstraßen benutzen. Für eine kurze Durchfahrt empfiehlt sich die 1-Tages-Vignette (8,60 €) oder die 10-Tages-Vignette (9,90 €).
Gilt die Vignette auch für Wohnmobile und Anhänger?
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht benötigen eine PKW-Vignette. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist die GO-Box (elektronische Maut) erforderlich. Anhänger benötigen keine eigene Vignette, solange das Zugfahrzeug eine gültige Vignette hat.
Wo kann ich die Vignette kaufen?
Die Vignette ist erhältlich: Online auf shop.asfinag.at (digital), an Tankstellen in Österreich und den Nachbarländern, bei ÖAMTC und ARBÖ, in Trafiken (Tabakläden), an Grenzübergängen und über die ASFINAG-App.
Was kostet die Ersatzmaut bei fehlender Vignette?
Die Ersatzmaut beträgt für PKW 120 Euro, für Motorräder 65 Euro. Sie kann direkt bei der Kontrolle oder innerhalb von 14 Tagen per Erlagschein bezahlt werden. Bei Nichtbezahlung wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Die Klebevignette ist nicht übertragbar — sie ist fest mit der Windschutzscheibe verbunden. Die digitale Vignette kann bei einem Kennzeichenwechsel über den ASFINAG-Webshop auf das neue Kennzeichen umgeschrieben werden.
Gibt es vignettenfreie Autobahnabschnitte?
Ja, einige kurze Autobahnabschnitte in Grenznähe sind vignettenfrei. Dazu gehören z.B. die A1 bei Salzburg (Walserberg – Salzburg Nord), die A12 bei Kufstein (Grenze – Kufstein Süd) und die A14 im Rheintal. Diese Abschnitte sind mit dem Hinweis 'Mautfrei' gekennzeichnet.
Wie funktioniert die Kontrolle?
Die Kontrolle erfolgt automatisch über stationäre und mobile Kameras, die Ihr Kennzeichen erfassen und mit der Vignetten-Datenbank abgleichen. Bei der Klebevignette wird zusätzlich visuell kontrolliert. Es gibt keine Schranken oder Mautstellen für die Vignettenkontrolle.
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